Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden Anwendung auf alle Verkäufe und Lieferungen an
Kunden von MIPM - Mammendorfer Institut für Physik und Medizin GmbH, Oskar-von-Miller Str. 6-7, 82291
Mammendorf, Deutschland.

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und
Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.4 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Angebot – Leistungsumfang – Angebotsunterlagen

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten mit ihrer Bestätigung oder Ausführung durch uns als
angenommen.

2.2 Für den Leistungsumfang ist unser Angebot maßgeblich. Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und Angeboten
sind keine Beschaffenheitsgarantien. Zumutbare Abweichungen der Ausführung und Konstruktionsänderungen
bleiben uns vorbehalten. Die Funktionen angebotener Software beschränken sich auf die Angaben in unserer
Leistungsbeschreibung. Soweit für den Kunden zumutbar bleibt uns die Verwendung von neuwertigen oder
neuwertig aufgearbeiteten Teilen vorbehalten.

2.3 Technische Normen dienen lediglich der Leistungsbeschreibung, sofern wir nicht eine ausdrückliche Garantie für
das Einhalten einer technischen Norm übernehmen. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bedürfen der
Schriftform.

2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art - auch
in elektronischer Form - behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber und gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe
an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

3. Software

3.1 Sofern Software im Lieferumfang enthalten ist, räumen wir dem Kunden hieran ein nicht-ausschließliches, nichtübertragbares
und nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung gemäß den nachfolgenden Bedingungen ein. Die
Anweisungen in der zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Software mitgelieferten Dokumentation sind
überdies zwingend zu beachten.

3.2 Wird Software als Bestandteil eines Gerätes oder für ein bestimmtes Gerät geliefert, darf der Kunde diese nur mit
dem bezeichneten Gerät nutzen. Die Nutzung der Software mit einem anderen Gerät bedarf unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.

3.3 Sofern wir dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich eine Mehrfachlizenz einräumen, erhält der Kunde eine
Einfachlizenz an der Software, d.h. die Software darf zeitgleich nur auf jeweils einem Endgerät genutzt werden. Im
Fall einer Mehrfachlizenz hat der Kunde die von uns übermittelten Anweisungen zwingend zu beachten.

3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt - auch nicht für Sicherungszwecke - Kopien der Software zu erstellen.

3.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software abzuändern, zurückzuentwickeln, zu übersetzen, Teile herauszulösen
oder mit anderen Programmen zu verbinden. Der Kunde darf Kennungen sowie Herstellerangaben weder aus der
Software noch von den zugehörigen Datenträgern entfernen. Zusammen mit einem Gerät erworbene Software darf
nur zusammen mit dem zugehörigen Gerät weiterveräußert werden. Der Kunde darf bei einer Weiterveräußerung
keine Kopie der Software zurückbehalten. Mehrfachlizenzen dürfen nur insgesamt weiter veräußert werden.

3.6 Soweit wir dem Kunden Open Source Software oder andere Fremdsoftware, d.h. Software, für die wir nur ein
abgeleitetes Nutzungsrecht besitzen, überlassen, gelten zusätzlich und vorrangig die zwischen uns und unserem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen. Auf Anforderung stellen wir diese dem Kunden zur Verfügung.
Bei einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden sind nicht nur wir, sondern auch unser
Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte im eigenen Namen geltend zu machen.

 

4. Preise – Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise EXW »ab Werk« (Incoterms®
2020); die Kosten für die Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung trägt der Käufer.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bei Erhalt der
Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Kosten
der Zahlung gehen zu Lasten des Kunden.

4.4 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.5 Wir behalten uns vor, eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der
Lieferung zu verlangen und unsere Leistung zurückzubehalten, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten oder
bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Kunden berechtigen.

4.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind.

 

5. Gefahrenübergang – Lieferzeit

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung EXW »ab Werk« (Incoterms® 2020)
vereinbart. Wir sind in jedem Fall zu Teillieferungen berechtigt.

5.2 Wir werden die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der
Kunde. Der Kunde kann dem Abschluss einer Transportversicherung widersprechen.

5.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

5.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.5 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wir dem
Kunden die Versandbereitschaft gemeldet haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter
Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.

5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

5.7 Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. über das Internet) geht die
Gefahr über, wenn die Software unseren Einflussbereich verlässt.

5.8 Sofern die Voraussetzungen von Abs. 5 bzw. Abs. 7 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in                                                               Annahme-, Abnahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5.9 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

5.10 Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf
der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.11 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

 

6. Gewährleistung

6.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Übrigen können Mängelansprüche vom Kunden nur
insoweit geltend gemacht werden, als an der Kaufsache, soweit dies in der Gebrauchsanweisung vorgeschrieben ist, die notwendigen sicherheitstechnischen Kontrollen und Wartungsarbeiten durch uns oder durch eine von uns
autorisierte Stelle durchgeführt worden sind.

6.2 Reparaturen und sonstige Veränderungen an der Kaufsache, die der Kunde ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
selbst oder seitens Dritter vornehmen lässt, schließen unsere Gewährleistungspflicht aus, es sei denn, dass wir
unserer Nacherfüllungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen sind oder diese zu Unrecht verweigert haben. Die
Kosten solch ungenehmigter Reparaturen an der Kaufsache werden nicht durch uns ersetzt. Auch für Schäden an
der Kaufsache, die durch nicht vorgesehene Betriebsumstände, Überlastung oder unsachgemäße Behandlung
verursacht werden, übernehmen wir keine Gewährleistung.

6.3 Alle diejenigen Teile, die sich innerhalb von 24 Monaten nach der Ablieferung in Folge eines vor dem
Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach unserer Wahl zu
reparieren oder neu zu liefern. Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit
der Kaufsache ausschließlich aus unseren, bei Vertragsabschluss geltenden Produktspezifikationen. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über.

6.4 Für reparierte oder ausgetauschte Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, sie läuft aber mindestens bis
zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die Kaufsache von 24 Monaten ab Gefahrenübergang.

6.5 Soweit die Nacherfüllung nach unserer Ansicht in unserem Werk durchgeführt werden muss, hat der Kunde die
Kaufsache entsprechend unserer Weisung an uns einzusenden. In diesem Fall tragen wir die Kosten des Transports
und der Transportversicherung.

6.6 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern.

 

7. Haftung

7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;
auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.

7.3 Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens
statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.

7.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.5 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden auf Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens,
einschließlich Begleit- und Folgeschäden, – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

7.6 Die Begrenzung nach Abs. 5 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der
Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.7 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick
auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungsund
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall.

8.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt
der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vor-liegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

8.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der
Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.

8.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

9. Gerichtsstand – Erfüllungsort

9.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch
an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

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